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Geschäftsgespräch mit Mitarbeitern

Ist Ihr KMU richtig abgesichert?

Betriebsversicherungen

Während eine Reihe von Versicherungen für nahezu jedes KMU Sinn macht, sind andere für das eine Unternehmen unerlässlich, und für das andere überflüssig – je nach Unternehmensprofil. Wer beispielsweise eine Geschäftsimmobilie besitzt, braucht ergänzend eine Gebäudesachversicherung, wer Klienten berät, eine berufliche Haftpflichtversicherung, und wenn Geschäftsfahrzeuge gefahren werden, ist die Motorfahrzeugversicherung zwingend notwendig.

Für KMU aller Branchen und Grössen empfohlene Betriebsversicherungen:

Betriebshaftpflicht/Berufshaftpflicht: Wenn Ihr Betrieb Dritte schädigt, haften Sie als Unternehmerin oder Unternehmer. Damit Schäden an Personen oder Sachen Sie nicht in wirtschaftliche Bedrängnis bringen, sollte Ihr Unternehmen über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Und falls Ihre beratende Tätigkeit zu Vermögensschäden bei Auftraggebenden und Kundinnen und Kunden führen kann, auch über die entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.

Rechtsschutz: Zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt es im Geschäftsalltag häufiger als man denkt. Damit Streitigkeiten mit Lieferantinnen und Lieferanten oder Auftraggebern bzw. Auftraggeberinnen nicht zum finanziellen Risiko werden, gehört eine Betriebs-Rechtschutzversicherung in das Versicherungsportfolio jedes kleinen oder mittleren Unternehmens.

Cyberversicherung: Weil KMU selten über ausreichend Ressourcen zum Schutz ihrer IT-Infrastruktur verfügen, sind sie ein erklärtes Ziel für Cyberkriminelle. Diese verursachen beispielsweise Systemausfälle, fangen sensible Informationen ab oder erpressen Geld, nachdem Daten verschlüsselt wurden. Einen 100%-igen Schutz im World Wide Web gibt es nicht, eine Cyberversicherung hilft im Schadenfall und übernimmt die Folgekosten nach einem Angriff.

Sozialversicherungen

Im Rahmen der 1. Säule werden Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung und die Erwerbsersatzordnung geleistet, die bei Tod, Invalidität und Alter Leistungen an die Versicherten auszahlen. Die 2. Säule dient der beruflichen Altersvorsorge (BVG) Ihrer Mitarbeitenden und ist ab einem Jahreslohn von CHF 21'510 obligatorisch. Ebenso die Unfallversicherung: Alle Angestellten sind laut Unfallversicherungsgesetz (UVG) versicherungspflichtig, ab acht Stunden Wochenarbeitszeit muss für sie auch ein Versicherungsschutz gegen Nichtberufsunfälle bestehen.

Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist grundsätzlich freiwillig, rentiert im Krankheitsfall jedoch schnell: Die Versicherung befreit Sie von der Pflicht zur Lohnfortzahlung für erkrankte Mitarbeitende. Einige Branchen in der Schweiz unterstehen einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Diese Branchen sind verpflichtet, eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. 

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